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ALTENMARKT BEI LEIBNITZ

Winterdienst

Sobald die ersten Blätter fallen, ist es an der Zeit einen professionellen Winterdienst zu beauftragen. Bei uns sind Sie genau richtig – genießen Sie die kalte Jahreszeit entspannt und sorgenfrei! Seit 2011 ist Max Holler Facility Service verlässlich und kompetent für Sie im Einsatz!

Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Der Winterdienst wird im Zeitraum vom 1. November bis 31. März durchgeführt.

Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein. Holler Max Facility Service ist Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es um einen zuverlässigen und flexiblen Räum- und Streudienst geht.

Unser Winterdienst umfasst folgende Leistungen:
☑    Maschinelle Schneeräumung
☑    Manuelle Schneeräumung
☑    Glatteisbekämpfung: Streuung mit Splitt und Salz
☑    Tauwetterkontrolle
☑    Übernahme der Haftung lt. StVo. § 93 Abs. 1
☑    Schneeabtransport
☑    Zwischenkehrung
☑    Abschlusskehrung

Unsere Arbeit wird sauber und gewissenhaft erledigt, egal ob Privat- oder Gewerbegrundstücke – wir garantieren Ihnen einen sorglosen Winter. Folgende Bereiche werden von uns bearbeitet:
☑    Gehwege
☑    Parkplätze
☑    Hauseingänge
☑    Freiflächen
☑    Schulwege
☑    Wohnanlagen
☑    Gewerbeanlagen

Nach persönlicher Kontaktaufnahme erstellen wir gerne ein individuelles Angebot für Sie!